Förderung für Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern beantragen

von | Nov 8, 2022

Das Förderprogramm besagt bis zu 500 € für Privathaushalte, die sich ein Balkonkraftwerk installieren.
Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

Wer ist berechtigt?

Privatpersonen sowie Vermieter mit selbstgenutztem Eigentum mit Standort in Mecklenburg-Vorpommern.
Kommerzielle Gesellschaften sind nicht antragsberechtigt.

Förderungssumme 500 € für ein Balkonkraftwerk?

Ein Fixum von maximal 500€ pro Balkonkraftwerk pro Wohnung

Ab wann kann ich die Förderung beantragen?

Anlagen, die im November 2022 gekauft worden sind, sind förderungsfähig
Gekaute Balkonkraftwerke vor Oktober 2022 sind nicht förderfähig

Wo kann ich den Antrag für Balkonkraftwerk Förderung stellen?

Alle weiteren Information zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Landes Förder Institut

Wie läuft das Förderverfahren?

Insgesamt gibt es Förderung von 10 Mio. – wenn die Mittel ausgeschöpft sind ist keine Förderung mehr möglich
Das bedeutet “wer zuerst kommt malt zuerst”. Umgerechnet sollten so 20.000 Haushalte eine Förderung erhalten

Benötige ich eine Genehmigung?

Alle Fragen rund um Genehmigungen und Zertifikate können Sie hier unter Balkonkraftwerk anmelden entnehmen.

Wie wird ein Balkonkraftwerk befestigt?

Alles rund um Befestigungen für Balkonkraftwerk anlagen finden Sie unter Montagemöglichkeiten für Balkonkraftwerke




Mach dich schlau über Grüne Energie!

Schließe dich 15.000+ Abonnenten an und erhalte unseren wöchentlichen 5-Minuten-Newsletter über das, was in der Welt der Erneuerbaren Energien wirklich wichtig ist!